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Was kostet eine Behandlung?

Behandlung Erwachsene

  • Erst- und Folgebehandlung:  € 95,-

Behandlung Kinder

  • Erstbehandlung:  €95,-

  • Folgebehandlung: €50,-

Bei Privatversicherten rechne ich nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker ab, daher wird der Betrag etwas variieren.

Werden die Kosten von gesetzlichen Krankenkassen erstattet?

Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen einen Teil der Behandlungskosten. Der Betrag der Bezuschussung  variiert jedoch von Kasse zu Kasse.

Die Voraussetzungen für die Erstattung (ein abgeschlossenes 5-jähriges Osteopathiestudium an einer anerkannten Schule mit mind. 1350 Stunden, sowie Mitgliedschaft in einem Verband für Osteopathie mit Erscheinen auf der Therapeutenliste) werden in meiner Praxis erfüllt.

Mehr Informationen und Links zu der Erstattung durch Krankenkassen finden Sie unter Kostenerstattung Krankenkassen für Osteopathie (bv-osteopathie.de) oder www.osteokompass.de.

Bitte erfragen Sie die geltenden Konditionen direkt bei Ihrem Versicherer oder informieren Sie sich im Internet. 

Werden die Kosten von privaten Krankenkassen (PKVs) erstattet?

Die Behandlungskosten werden von den privaten Krankenkassen je nach den von Ihnen mit der Krankenkasse abgeschlossenen Vertragsbedingungen grundsätzlich übernommen. Es wird kein Rezept und keine ärztliche Überweisung benötigt.

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker. Die Abrechnung erfolgt wie üblich direkt über den Privatpatienten.

Wir empfehle Ihnen eine mögliche Kostenübernahme vorher mit Ihrer Krankenversicherung zu klären.